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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AkroServices KGSM GbR


  • Version: 1.0
  • Stand: 01.10.2026
  • Inkrafttreten: 01.10.2026
  • Verwender: AkroServices KGSM GbR, Neckarhalde 22, 72108 Rottenburg am Neckar

Inhaltsverzeichnis

Teil A — Allgemeiner Teil

Abschnitt I — Regelungen für alle Verträge
  • § A1 Geltungsbereich, Rangfolge und abweichende Bedingungen
  • § A2 Begriffsbestimmungen
  • § A3 Angebot und Vertragsschluss
  • § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug
  • § A5 Mitwirkung des Auftraggebers und Verantwortung für Inhalte
  • § A6 Vertragsübernahme bei Rechtsnachfolge
  • § A7 Haftung
  • § A8 Nutzungsrechte an unseren Leistungen
  • § A9 Inhalte Dritter, Open-Source-Komponenten und maschinell erzeugte Inhalte
  • § A10 Referenznennung
  • § A11 Domains, Konten und Zugangsdaten
  • § A12 Vertraulichkeit
  • § A13 Datenschutz
  • § A14 Einsatz Dritter
  • § A15 Höhere Gewalt
  • § A16 Erklärungen, Textform und Zugang
  • § A17 Schlussbestimmungen
Abschnitt II — Zusätzliche Regelungen für Dauerleistungsverträge (Teile C, D und F)
  • § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  • § A19 Verfügbarkeit und Wartung
  • § A20 Datensicherung und Datenverlust
  • § A21 Mängelrechte bei der Überlassung von Server- und Speicherkapazität
  • § A22 Sperrung bei Zahlungsverzug
  • § A23 Herausgabe und Datenexport bei Vertragsende
  • § A24 Kündigung aus wichtigem Grund
  • § A25 Preise und Preisanpassung

Teil B — Website-Erstellung (§§ B1–B9)

Teil C — Hosting-Abo (§§ C1–C3)

Teil D — Rundum-Sorglos-Abo (§§ D1–D5)

Teil E — Umzug (§§ E1–E5)

Teil F — Custom-Vertrag (§§ F1–F4)


Teil A — Allgemeiner Teil

Abschnitt I — Regelungen für alle Verträge

§ A1 Geltungsbereich, Rangfolge und abweichende Bedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AkroServices KGSM GbR, Neckarhalde 22, 72108 Rottenburg am Neckar (nachfolgend „wir"), und dem Auftraggeber.

(2) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen keine Verträge zustande.

(3) Teil A Abschnitt I gilt für alle Verträge. Teil A Abschnitt II gilt nur für Dauerleistungsverträge. Die besonderen Teile B bis F gelten jeweils nur für den dort bezeichneten Vertragstyp.

(4) Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot oder Auftragsbestätigung, der einschlägige besondere Teil dieser Bedingungen, Teil A, Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbeschreibung.

(5) Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen.

(6) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringen.

§ A2 Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffe:

(1) Auftraggeber ist der Unternehmer, mit dem der Vertrag geschlossen wird.

(2) Auftragsbestätigung ist unsere Erklärung in Textform, mit der wir den Auftrag annehmen oder bestätigen.

(3) Textform ist die Textform des § 126b BGB; eine E-Mail genügt.

(4) Werktag ist Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz.

(5) Vergütung ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Preis einer einmaligen Leistung. Entgelt ist der wiederkehrende monatliche Preis eines Dauerleistungsvertrags.

(6) Dauerleistungsvertrag ist ein Vertrag mit wiederkehrender monatlicher Vergütung.

(7) Verfügbarkeit ist der Anteil der Zeit eines Kalendermonats, in dem die Website des Auftraggebers über das Internet erreichbar ist. Die zugesagte Verfügbarkeit beträgt 99,8 Prozent im Monatsmittel.

(8) Zeitkontingent ist die in einem Paket enthaltene Arbeitszeit.

(9) Gestaltungsentwurf ist ein unverbindlicher Entwurf vor Freigabe.

§ A3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Bindefrist enthalten. Enthält das Angebot keine abweichende Angabe, halten wir uns 14 Kalendertage ab Angebotsdatum daran gebunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den Vertrag oder die Auftragsbestätigung unterzeichnet oder das Angebot in Textform bestätigt; maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

(3) Nimmt der Auftraggeber das Angebot mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot, das wir annehmen müssen.

(4) Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Der Nachweis, dass die Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen, bleibt unberührt.

(5) Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn wir im Angebot auf sie hinweisen und sie beigefügt oder über einen im Angebot genannten Link abrufbar sind.

§ A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird deshalb nicht berechnet und nicht ausgewiesen.

(3) Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, tritt ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den vereinbarten Preisen hinzu. Wir teilen dies dem Auftraggeber in Textform mit.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt.

(5) Nach Fristablauf gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; hinzu kommt die gesetzliche Pauschale von 40 Euro je Verzugsfall.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ A5 Mitwirkung des Auftraggebers und Verantwortung für Inhalte

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.

(2) Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt, insbesondere an Texten, Bildern, Logos und Marken.

(3) Wir prüfen bereitgestellte Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit. Eine Rechtsberatung, insbesondere zu Impressum, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht, schulden wir nicht.

(4) Werden gegen uns Ansprüche Dritter wegen bereitgestellter Inhalte erhoben, stellt der Auftraggeber uns von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(5) Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor wir eine Erklärung abgeben.

(6) Wir geben ohne Zustimmung des Auftraggebers kein Anerkenntnis ab und schließen keinen Vergleich. Das gilt nicht, wenn er auf unsere Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist reagiert oder die Zustimmung ohne wichtigen Grund verweigert.

(7) Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben unsere Leistungszeiten entsprechend.

§ A6 Vertragsübernahme bei Rechtsnachfolge

(1) Wir beabsichtigen, den Geschäftsbetrieb künftig auf eine noch zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen.

(2) Der Auftraggeber stimmt bereits jetzt zu, dass wir den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf diese Gesellschaft übertragen.

(3) Wir kündigen die Übertragung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an und benennen dabei den neuen Vertragspartner mit Firma und Anschrift.

(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen.

(5) Die vereinbarten Konditionen gelten unverändert fort.

§ A7 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Absatz 3 ist außerdem der Höhe nach begrenzt; die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt. Für Schäden nach Absatz 3 gilt:

a) Bei Verträgen über die Erstellung einer Website und beim Umzug ist die Haftung je Schadensfall auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: die vereinbarte Vergütung des betroffenen Auftrags oder 2.500 Euro.

b) Bei Dauerleistungsverträgen ist die Haftung auf 2.500 Euro je Vertragsjahr begrenzt, unabhängig von der Höhe des Entgelts.

(5) Für den Verlust von Daten gilt zusätzlich § A20 Datensicherung und Datenverlust.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

(7) Diese Regelung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ A8 Nutzungsrechte an unseren Leistungen

(1) Der Auftraggeber erhält an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle vertraglich vorgesehenen Zwecke.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und bearbeiten zu lassen.

(3) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet; der Widerruf setzt eine erfolglose Mahnung mit angemessener Frist voraus.

(4) Der Auftraggeber darf die Rechte auf einen Erwerber seines Unternehmens oder Geschäftsbetriebs übertragen. Er teilt uns die Übertragung in Textform mit.

(5) Bei uns verbleiben die Rechte an allgemein verwendbaren Bestandteilen, insbesondere an generischen Code-Bausteinen, Vorlagen, Entwicklungswerkzeugen und zugrunde liegenden Gestaltungskonzepten. Wir dürfen diese in anderen Projekten wiederverwenden.

(6) Rechte an Inhalten Dritter richten sich nach § A9 Inhalte Dritter.

§ A9 Inhalte Dritter, Open-Source-Komponenten und maschinell erzeugte Inhalte

(1) Wir dürfen zur Erbringung der Leistung Inhalte, Medien, Schriften, Erweiterungen, Open-Source-Komponenten und maschinell erzeugte Inhalte Dritter einsetzen und lizenzieren.

(2) An solchen Inhalten erwirbt der Auftraggeber nur die Rechte, die der jeweilige Rechteinhaber einräumt. Deren Lizenzbedingungen gehen § A8 Nutzungsrechte vor.

(3) Auf Anforderung teilen wir dem Auftraggeber mit, welche Komponenten eingesetzt wurden und welchen Lizenzbedingungen sie unterliegen.

(4) Für maschinell erzeugte Inhalte übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass an ihnen Urheberrechte entstehen oder dass sie ausschließlich dem Auftraggeber zustehen.

(5) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Lizenzen, Medien, Schriften und Domains, trägt der Auftraggeber. Wir weisen sie gesondert aus.

§ A10 Referenznennung

(1) Wir nennen den Auftraggeber nur dann als Referenz, wenn er dem gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist nicht Bestandteil der Rechteeinräumung nach § A8 Nutzungsrechte.

(2) Die Zustimmung erfolgt durch eine eigene, hervorgehobene Erklärung im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Textform.

(3) Sie umfasst, soweit nicht anders erklärt: die Nennung des Namens, die Abbildung des Logos, Bildschirmabbildungen der Website und die Verlinkung auf unserer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen gegenüber Interessenten.

(4) Der Auftraggeber kann die Zustimmung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir entfernen die Referenz innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerrufs.

§ A11 Domains, Konten und Zugangsdaten

(1) Inhaber der Domain ist oder wird der Auftraggeber. Wir verwalten die Domain lediglich für ihn und erhalten die dafür erforderlichen Zugriffsrechte.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Domain und die erforderlichen Konten bei Dritten während der Vertragslaufzeit bestehen bleiben.

(3) Zugangsdaten zu den von uns erstellten Leistungen übergeben wir nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Rechte des Auftraggebers an seiner eigenen Domain bleiben davon unberührt. Den Authentifizierungscode zur Übertragung der Domain stellen wir auf Anforderung innerhalb von zehn Werktagen bereit.

(5) Kosten Dritter für Domains und Konten trägt der Auftraggeber.

§ A12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke.

(2) Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Zugangsdaten, Kalkulationen und Geschäftsunterlagen.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.

(4) Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und drei Jahre nach Vertragsende.

(5) Zugangsdaten werden nach Vertragsende gelöscht oder herausgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ A13 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website des Auftraggebers ist dieser Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeiten, insbesondere im Rahmen des Hostings, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht dieser Regelung vor.

(3) Der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtlichen Pflichtangaben auf seiner Website selbst verantwortlich, insbesondere für Datenschutzerklärung und Einwilligungsverwaltung.

(4) Unsere eigene Datenschutzerklärung ist unter [PH-DSE-LINK: URL der Datenschutzerklärung] abrufbar.

§ A14 Einsatz Dritter

(1) Wir dürfen zur Erbringung der Leistung Dritte einsetzen.

(2) Unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt. Für das Verschulden eingesetzter Dritter haften wir wie für eigenes Verschulden.

(3) Wir verpflichten eingesetzte Dritte zur Vertraulichkeit im Umfang des § A12 Vertraulichkeit.

§ A15 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle und Ausfälle von Vorlieferanten, die die Partei nicht zu vertreten hat.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform.

(3) Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage, können beide Parteien den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.

(4) Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ A16 Erklärungen, Textform und Zugang

(1) Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine strengere Form wird nicht vereinbart.

(2) Erklärungen können an die zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse der anderen Partei gesendet werden.

(3) Jede Partei teilt Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mit.

(4) Der Zugang einer Erklärung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.

§ A17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Sitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Änderungen dieser Bedingungen für laufende Verträge bedürfen der Vereinbarung beider Parteien. Eine Zustimmung des Auftraggebers gilt nicht allein deshalb als erteilt, weil er nicht widerspricht.


Abschnitt II — Zusätzliche Regelungen für Dauerleistungsverträge

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Dauerleistungsverträge, das sind die Verträge nach den Teilen C, D und F. Für Verträge nach den Teilen B und E gilt er nicht.

§ A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Erstlaufzeit beträgt nach Wahl des Auftraggebers sechs oder zwölf Monate. Sie beginnt mit der Bereitstellung der Leistung.

(2) Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten gilt für diese Laufzeit ein um zehn Prozent ermäßigtes monatliches Entgelt. Die Ermäßigung ist an die zwölfmonatige Laufzeit gebunden und entfällt mit deren Ablauf, sofern nicht erneut eine zwölfmonatige Laufzeit vereinbart wird.

(3) Der Vertrag kann zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

(4) Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(5) Ab der Fortsetzung nach Absatz 4 gilt das nicht ermäßigte Entgelt.

(6) Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.

§ A19 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Wir sagen für die von uns bereitgestellte Serverleistung die in § A2 Abs. 7 Begriffsbestimmungen definierte Verfügbarkeit zu.

(2) Gemessen wird am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums zum Internet, bezogen auf den Kalendermonat.

(3) Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher in Textform an. Sie gelten nicht als Ausfallzeit.

(4) Nicht als Ausfallzeit gelten außerdem Zeiten, in denen die Leistung aus Gründen nicht verfügbar ist, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwenden können. Dazu zählen insbesondere Ereignisse nach § A15 Höhere Gewalt, Angriffe Dritter auf die Infrastruktur sowie Störungen, die der Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht haben. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers wegen einer Nichtverfügbarkeit bleiben unberührt; dieser Absatz betrifft ausschließlich die Berechnung der Verfügbarkeit.

(5) Ein pauschaler Ausgleich für Unterschreitungen der zugesagten Verfügbarkeit wird nicht gewährt. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere die Minderung nach § 536 BGB, bleiben unberührt.

§ A20 Datensicherung und Datenverlust

(1) Wir erstellen vor jeder von uns durchgeführten Änderung an der Website eine Sicherung.

(2) Wir halten jederzeit drei voneinander unabhängige Kopien der Website vor.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers stellen wir den Stand einer vorhandenen Sicherung wieder her. Wiederherstellungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, rechnen wir nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(4) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, ist er für die Sicherung dieser Änderungen selbst verantwortlich.

(5) Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung aus der zuletzt vorhandenen Sicherung erforderlich ist. Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt nicht, soweit wir unsere Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 verletzt haben. § A7 Haftung bleibt im Übrigen unberührt; die dortigen Ausnahmen gelten auch hier.

§ A21 Mängelrechte bei der Überlassung von Server- und Speicherkapazität

(1) Für Mängel der überlassenen Server- und Speicherkapazität gelten die §§ 536 ff. BGB.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur, wenn wir den Mangel zu vertreten haben.

(3) Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben, und nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Der Auftraggeber zeigt uns Mängel unverzüglich in Textform an.

§ A22 Sperrung bei Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, mahnen wir ihn in Textform.

(2) Bleibt die Zahlung aus, kündigen wir die Sperrung der Leistung in Textform an und setzen eine weitere Frist von 14 Kalendertagen.

(3) Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist können wir die Leistung sperren. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen, weil die Sperrung auf einem vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand beruht; eine Minderung nach § 536 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

(4) Nach Ausgleich des offenen Betrags heben wir die Sperrung unverzüglich auf, spätestens am nächsten Werktag.

(5) Die Sperrung erfasst nicht die Domain des Auftraggebers. § A11 Abs. 4 Domains, Konten und Zugangsdaten bleibt unberührt.

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § A24 Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ A23 Herausgabe und Datenexport bei Vertragsende

(1) Auf Anforderung des Auftraggebers stellen wir ihm einmalig die Dateien seiner Website sowie vorhandene Datenbestände in einem gängigen Format bereit.

(2) Die Anforderung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende in Textform zu stellen.

(3) Nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Vertragsende löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch verlängern wir die Vorhaltefrist gegen Aufwandsvergütung.

(4) Über die einmalige Bereitstellung hinausgehende Unterstützung rechnen wir nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(5) Die Herausgabe der Domain richtet sich nach § A11 Domains, Konten und Zugangsdaten.

§ A24 Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist, wenn über die Website rechtswidrige Inhalte verbreitet werden oder wenn ihr Betrieb die Sicherheit unserer Systeme gefährdet.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt unser Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens unberührt.

§ A25 Preise und Preisanpassung

(1) Das monatliche Entgelt ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung und ist monatlich im Voraus fällig.

(2) Während einer vereinbarten Erstlaufzeit ist das Entgelt fest.

(3) Nach Ablauf der Erstlaufzeit können wir das Entgelt anpassen. Wir kündigen die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Der Wegfall einer laufzeitgebundenen Ermäßigung nach § A18 Abs. 5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung ist keine Preisanpassung im Sinne dieser Klausel. Eine Preisanpassung nach Satz 1 wird frühestens drei Monate nach Beginn der Fortsetzung nach § A18 Abs. 4 wirksam.

(4) Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, berechnen wir mit 73 Euro je Stunde in Schritten von 15 Minuten.

(5) § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug gilt ergänzend.


Teil B — Website-Erstellung

Dieser Teil gilt ausschließlich für: die Erstellung von Websites einschließlich Zusatzleistungen.

§ B1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Dieser Teil gilt für die einmalige Erstellung einer Website sowie für gesondert beauftragte Zusatzleistungen wie Logo, Texterstellung oder Fotografie.

(2) Gegenstand des Vertrags ist die Herstellung eines abnahmefähigen Werks. Es gelten die §§ 631 ff. BGB.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(4) Ergänzend gilt Teil A Abschnitt I. Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25) gilt für diesen Vertragstyp nicht.

§ B2 Leistungsumfang und Gestaltungsentwürfe

(1) Wir erstellen die Website nach dem im Angebot beschriebenen Umfang, insbesondere nach Seitenzahl und vereinbarten Funktionen.

(2) Vor der Umsetzung legen wir einen unverbindlichen Gestaltungsentwurf vor. Er wird erst mit der Freigabe des Auftraggebers verbindlich.

(3) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: laufende Pflege, inhaltliche Aktualisierung, Suchmaschinenplatzierungen, rechtliche Prüfung der Inhalte und die Barrierefreiheit nach besonderen Standards.

(4) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Besucherzahlen oder Platzierungen in Suchmaschinen, ist nicht geschuldet.

(5) Technisch bedingte Abweichungen in der Darstellung auf einzelnen Geräten, Browsern oder Browserversionen sind kein Mangel, soweit die Funktion der Website erhalten bleibt.

§ B3 Mitwirkung des Auftraggebers und Projektstillstand

(1) Ergänzend zu § A5 Mitwirkung des Auftraggebers stellt der Auftraggeber die Inhalte der Website und die erforderlichen Freigaben bereit.

(2) Wir fordern die benötigten Inhalte und Freigaben in Textform an und setzen dafür eine angemessene Frist.

(3) Kommt der Auftraggeber der Anforderung nicht nach, können wir ihm eine Nachfrist von zwei Wochen setzen.

(4) Ruht das Projekt danach länger als vier Wochen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können wir die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

(5) Nach Wiederaufnahme des Projekts verschieben sich vereinbarte Zeiten um die Dauer des Stillstands zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ B4 Änderungswünsche, Korrekturschleifen und Mehraufwand

(1) Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturschleifen nach Vorlage des Gestaltungsentwurfs enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers und deren Umsetzung.

(2) Weitere Korrekturschleifen und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, rechnen wir nach Aufwand ab.

(3) Der Stundensatz beträgt 73 Euro. Abgerechnet wird in Schritten von 15 Minuten.

(4) Vor Beginn eines Mehraufwands teilen wir dem Auftraggeber in Textform mit, welcher Aufwand voraussichtlich entsteht. Wir beginnen erst nach seiner Bestätigung in Textform.

(5) Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe des Gestaltungsentwurfs gelten stets als Mehraufwand.

§ B5 Leistungszeit

(1) Angaben zur Fertigstellung sind unverbindliche Zeitangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform vereinbart wurde.

(2) Zeitangaben laufen ab dem Tag, an dem uns alle vom Auftraggeber zu liefernden Inhalte und Freigaben vollständig vorliegen.

(3) Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie Ereignisse nach § A15 Höhere Gewalt verlängern die Zeiten entsprechend.

§ B6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Website abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Nach Fertigstellung zeigen wir diese in Textform an, stellen die Website zur Prüfung bereit und fordern zur Abnahme unter Setzung einer Frist von 14 Kalendertagen auf. Bei besonders umfangreichen Leistungen setzen wir eine entsprechend längere Frist.

(3) Die Abnahme erfolgt durch Erklärung in Textform.

(4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als abgenommen.

(5) Nehmen wir Teilleistungen gesondert ab, gilt für diese dasselbe Verfahren.

(6) Nimmt der Auftraggeber die Website in Kenntnis eines Mangels ab, muss er sich seine Rechte bei der Abnahme vorbehalten.

§ B7 Vergütung und Zahlungsplan

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Sie wird in zwei Raten fällig: 30 Prozent bei Vertragsschluss und 70 Prozent bei Abnahme.

(3) Rechnungen sind nach § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug zahlbar.

(4) Mehraufwand nach § B4 Änderungswünsche rechnen wir nach Erbringung gesondert ab.

§ B8 Mängelrechte und Verjährung

(1) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung wählen wir.

(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass wir sie nachvollziehen können.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir sie, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit die Beanstandung auf Änderungen beruht, die der Auftraggeber oder ein Dritter ohne unsere Mitwirkung vorgenommen hat, oder auf Störungen bei Diensten Dritter.

(5) Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

§ B9 Kündigung vor Fertigstellung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen.

(2) In diesem Fall rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig ab.

(3) Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung können wir 10 Prozent der darauf entfallenden Vergütung verlangen.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


Teil C — Hosting-Abo

Dieser Teil gilt ausschließlich für: das Hosting-Abo.

§ C1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Wir stellen dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags Server- und Speicherkapazität zum Betrieb seiner Website zur Verfügung und halten sie betriebsbereit.

(2) Auf diese Überlassung finden die §§ 535 ff. BGB Anwendung.

(3) Ergänzend gelten Teil A Abschnitt I sowie Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25).

(4) Die technischen Eckdaten ergeben sich aus dem Angebot.

§ C2 Nicht enthaltene Leistungen

(1) Enthalten ist die Beseitigung von Störungen an der von uns bereitgestellten Infrastruktur.

(2) Nicht enthalten sind insbesondere: die Pflege und Aktualisierung der Website, inhaltliche Änderungen, gestalterische Anpassungen, die Aktualisierung eingesetzter Fremdkomponenten sowie Beratung und Support, der über die Störungsbeseitigung nach Absatz 1 hinausgeht.

(3) Solche Leistungen erbringen wir nach gesonderter Beauftragung und rechnen sie nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(4) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, trägt er die Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit.

§ C3 Vergütung

(1) Das monatliche Entgelt beträgt 10,00 Euro. Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten beträgt es 9,00 Euro monatlich.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig.

(3) Im Übrigen gelten § A25 Preise und Preisanpassung sowie § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug.


Teil D — Rundum-Sorglos-Abo

Dieser Teil gilt ausschließlich für: das Rundum-Sorglos-Abo.

§ D1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Das Rundum-Sorglos-Abo umfasst zwei Leistungsbestandteile: die Überlassung von Server- und Speicherkapazität zum Betrieb der Website und die laufende technische Betreuung der Website nach § D2 Betreuungsleistungen.

(2) Auf die Überlassung nach Absatz 1 finden die §§ 535 ff. BGB Anwendung. Auf die Betreuungsleistungen finden die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung; für einzelne, gesondert umgesetzte Änderungen gelten die Vorschriften über den Werkvertrag.

(3) Ergänzend gelten Teil A Abschnitt I sowie Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25).

(4) Die technischen Eckdaten ergeben sich aus dem Angebot.

§ D2 Betreuungsleistungen und monatliches Zeitkontingent

(1) Enthalten sind die Beseitigung von Störungen an der bereitgestellten Infrastruktur, die technische Aktualisierung der von uns eingesetzten Komponenten sowie die Überwachung der Erreichbarkeit der Website.

(2) Zusätzlich enthalten ist ein Zeitkontingent von 0,5 Stunden je Kalendermonat für kleinere Anpassungen an der Website. Darunter fallen insbesondere Textänderungen, der Austausch einzelner Bilder, die Aktualisierung von Kontaktdaten und Öffnungszeiten sowie vergleichbare Änderungen bestehender Inhalte.

(3) Nicht unter Absatz 2 fallen insbesondere: neue Unterseiten, gestalterische Umbauten, neue Funktionen, die Erstellung von Inhalten, Fotografie sowie die Anbindung weiterer Systeme.

(4) Das Zeitkontingent wird in Schritten von 15 Minuten angerechnet. Es ist auf den jeweiligen Kalendermonat bezogen und verfällt am Monatsende; eine Übertragung auf Folgemonate, eine Auszahlung oder eine Verrechnung findet nicht statt. Konnte das Kontingent aus Gründen nicht genutzt werden, die wir zu vertreten haben, wird es dem Folgemonat gutgeschrieben. Die Vergütung nach § D5 Vergütung bleibt unabhängig davon unverändert, ob das Kontingent in Anspruch genommen wird.

(5) Änderungswünsche meldet der Auftraggeber in Textform. Wir setzen sie innerhalb angemessener Frist um.

(6) Für einzelne umgesetzte Änderungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine förmliche Abnahme nach § B6 Abnahme findet für diese Änderungen nicht statt.

(7) Eine bestimmte Sicherheit der Website, insbesondere die Freiheit von Sicherheitslücken in Komponenten Dritter, ist nicht geschuldet.

§ D3 Nicht enthaltene Leistungen und Mehraufwand

(1) Leistungen, die über § D2 Betreuungsleistungen hinausgehen, erbringen wir nach gesonderter Beauftragung.

(2) Übersteigt eine Anpassung das monatliche Zeitkontingent, teilen wir dem Auftraggeber vor Beginn in Textform mit, welcher Mehraufwand voraussichtlich entsteht. Wir beginnen erst nach seiner Bestätigung in Textform.

(3) Mehraufwand rechnen wir nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(4) Nicht enthalten sind die inhaltliche Verantwortung für die Website, deren rechtliche Prüfung sowie Leistungen Dritter; § A5 Mitwirkung des Auftraggebers und § A9 Inhalte Dritter gelten.

(5) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, trägt er die Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit. Aufwand zur Beseitigung dadurch verursachter Störungen rechnen wir nach § A25 Abs. 4 ab.

§ D4 Erreichbarkeit und Reaktionszeit

(1) Störungsmeldungen nimmt der Auftraggeber unter der im Angebot genannten Adresse in Textform entgegen.

(2) Auf Störungsmeldungen, die an einem Werktag bis 17:00 Uhr eingehen, reagieren wir innerhalb eines Werktags. Später eingehende Meldungen gelten als am folgenden Werktag eingegangen.

(3) Reaktion bedeutet, dass wir die Meldung bearbeiten und dem Auftraggeber das weitere Vorgehen mitteilen. Eine bestimmte Frist zur Beseitigung der Störung ist nicht geschuldet.

(4) Wir beseitigen Störungen mit der gebotenen Sorgfalt und ohne schuldhaftes Zögern.

(5) Ein pauschaler Ausgleich für die Überschreitung der Reaktionszeit wird nicht gewährt. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ D5 Vergütung

(1) Das monatliche Entgelt beträgt 35,00 Euro. Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten beträgt es 31,50 Euro monatlich.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig.

(3) Mit dem Entgelt sind die Leistungen nach § D2 Betreuungsleistungen einschließlich des monatlichen Zeitkontingents abgegolten.

(4) Im Übrigen gelten § A25 Preise und Preisanpassung sowie § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug.


Teil E — Umzug

Dieser Teil gilt ausschließlich für: den Umzug.

§ E1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Der Umzug ist eine einmalige Leistung. Wir lösen die vom Auftraggeber beauftragte Website aus unserer Infrastruktur heraus und übergeben sie ihm zur eigenverantwortlichen Nutzung auf einem System seiner Wahl.

(2) Der Umzug begründet kein Dauerschuldverhältnis. Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25) gilt für diesen Vertragstyp nicht.

(3) Ergänzend gilt Teil A Abschnitt I.

(4) Ein bestehender Vertrag nach Teil C oder Teil D endet nicht durch den Umzug. Er ist gesondert nach § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung zu beenden.

§ E2 Leistungsvarianten

(1) Der Umzug wird in einer von zwei Varianten erbracht. Die gewählte Variante wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.

§ E2.1 Variante mit Einrichtung

(2) Wir übergeben dem Auftraggeber die Dateien der Website sowie die zugehörigen Zugangsdaten und richten die Website auf dem vom Auftraggeber benannten Zielsystem lauffähig ein.

(3) Für die Einrichtung ist ein Zeitkontingent von zwei Stunden enthalten.

(4) Der Auftraggeber stellt das Zielsystem, die erforderlichen Zugänge und die technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. § A5 Mitwirkung des Auftraggebers gilt ergänzend.

(5) Ist die Einrichtung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, auf dem benannten Zielsystem nicht möglich, beschränkt sich unsere Leistung auf die Übergabe nach § E2.2.

§ E2.2 Variante ohne Einrichtung

(6) Entscheidet sich der Auftraggeber für die Selbsteinrichtung, übergeben wir ihm die Dateien der Website, vorhandene Datenbestände und die zugehörigen Zugangsdaten in einem gängigen Format.

(7) Eine Einrichtung auf einem Zielsystem, eine Prüfung der Lauffähigkeit dort sowie eine Einweisung sind in dieser Variante nicht geschuldet.

(8) Für die Einrichtung und den Betrieb auf dem Zielsystem ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

§ E3 Vergütung und Mehraufwand

(1) Die Vergütung beträgt in beiden Varianten 150,00 Euro.

(2) Sie ist mit Vertragsschluss fällig. Die Übergabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang; § A11 Abs. 3 Domains, Konten und Zugangsdaten gilt.

(3) Das Zeitkontingent nach § E2.1 Abs. 3 wird in Schritten von 15 Minuten angerechnet. Es verfällt mit Abschluss der Einrichtung; eine Übertragung, Auszahlung oder Verrechnung findet nicht statt.

(4) Die Vergütung bleibt unverändert, wenn der Auftraggeber das Zeitkontingent nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt oder die Variante ohne Einrichtung wählt.

(5) Überschreitet die Einrichtung das Zeitkontingent, teilen wir dem Auftraggeber vor Fortsetzung in Textform mit, welcher Mehraufwand voraussichtlich entsteht. Wir setzen die Arbeit erst nach seiner Bestätigung in Textform fort.

(6) Mehraufwand berechnen wir mit 73 Euro je Stunde in Schritten von 15 Minuten.

§ E4 Übergabe und Ende der Leistungspflicht

(1) Die Übergabe ist erfolgt, wenn wir dem Auftraggeber die Dateien und Zugangsdaten bereitgestellt und in der Variante nach § E2.1 die Einrichtung abgeschlossen haben.

(2) Wir bestätigen die Übergabe in Textform und halten dabei fest, was übergeben wurde und zu welchem Zeitpunkt.

(3) Unberührt bleibt unsere Verantwortung für die bis zur Übergabe erbrachten Leistungen nach Absatz 5. Mit der Übergabe endet unsere Leistungspflicht vollständig. Ab diesem Zeitpunkt schulden wir insbesondere nicht: Betrieb, Erreichbarkeit, Überwachung, Datensicherung, Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungsbeseitigung, Support oder sonstige Betreuung der Website.

(4) Für den Betrieb der Website und für alle nach der Übergabe eintretenden Umstände ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt insbesondere für Änderungen, die er selbst oder ein Dritter vornimmt, für die Wahl und Konfiguration des Zielsystems und für die Aktualisierung eingesetzter Komponenten.

(5) Unsere Verantwortung für die bis zur Übergabe von uns erbrachten Leistungen bleibt unberührt. Es gelten § E5 Mängelrechte und Verjährung sowie § A7 Haftung.

(6) Nach der Übergabe löschen wir die bei uns verbliebenen Bestände der Website nach Ablauf von 30 Kalendertagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ E5 Mängelrechte und Verjährung

(1) Für die von uns erbrachte Leistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; die Art der Nacherfüllung wählen wir.

(2) In der Variante nach § E2.2 beschränkt sich die geschuldete Leistung auf die Übergabe. Die Lauffähigkeit auf einem Zielsystem ist nicht Gegenstand der Leistung und begründet keinen Mangel.

(3) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beanstandung auf Umständen beruht, die nach der Übergabe eingetreten sind, insbesondere auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf der Konfiguration des Zielsystems oder auf Diensten Dritter.

(4) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.


Teil F — Custom-Vertrag

Dieser Teil gilt ausschließlich für: den Custom-Vertrag.

§ F1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Der Custom-Vertrag ist ein individuell vereinbarter Vertrag über die laufende Betreuung, Pflege oder Verwaltung einer Website oder eines vergleichbaren Systems, das nicht von uns erstellt wurde oder das von den Leistungspaketen nach den Teilen B bis E abweicht.

(2) Welche Leistungen wir im Einzelnen schulden, ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Dieser Teil enthält keine Leistungsbeschreibung.

(3) Ergänzend gelten Teil A Abschnitt I sowie Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25), soweit eine wiederkehrende monatliche Vergütung vereinbart ist.

(4) Die Verfügbarkeitszusage nach § A19 Verfügbarkeit und Wartung gilt nur, soweit wir nach dem Einzelvertrag auch die Bereitstellung der Server- und Speicherkapazität schulden. Betreuen wir ein System, das bei einem Dritten betrieben wird, sagen wir keine Verfügbarkeit zu.

(5) Die Regelungen zur Datensicherung nach § A20 Datensicherung und Datenverlust gelten nur, soweit wir nach dem Einzelvertrag die Datensicherung schulden.

§ F2 Vorrang des Einzelvertrags und Vertragstyp

(1) Weichen die Regelungen des Einzelvertrags von diesen Bedingungen ab, gilt der Einzelvertrag.

(2) Welche gesetzlichen Vorschriften auf die einzelnen Leistungspflichten anzuwenden sind, richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung. Für die Überlassung von Server- und Speicherkapazität gelten die §§ 535 ff. BGB, für laufende Betreuungsleistungen die Vorschriften über den Dienstvertrag, für einzelne erfolgsbezogene Leistungen die Vorschriften über den Werkvertrag.

(3) Eine förmliche Abnahme nach § B6 Abnahme findet nur statt, soweit sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Die Laufzeit und die Kündigung richten sich nach § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung, soweit der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt.

§ F3 Übernahme bestehender Systeme

(1) Übernehmen wir die Betreuung eines bestehenden Systems, führen wir vor Beginn der laufenden Leistung eine Bestandsaufnahme durch und halten deren Ergebnis in Textform fest.

(2) Der Auftraggeber stellt uns dafür alle erforderlichen Zugänge, Unterlagen und Informationen zur Verfügung, insbesondere zu eingesetzten Komponenten, Lizenzen und bestehenden Verträgen mit Dritten.

(3) Er sichert zu, dass er zur Nutzung des Systems und seiner Bestandteile berechtigt ist und dass er uns die für die Betreuung erforderlichen Rechte einräumen darf. § A5 Abs. 4 Mitwirkung des Auftraggebers gilt entsprechend.

(4) Für den Zustand des Systems bei Übernahme sowie für Leistungen, die vor Vertragsbeginn von Dritten erbracht wurden, übernehmen wir keine Verantwortung. Wir schulden insbesondere keine Prüfung des Systems auf Fehlerfreiheit, Sicherheitslücken, Rechtskonformität oder Lizenztreue, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Unberührt bleibt unsere Verantwortung für Feststellungen, die wir bei der Bestandsaufnahme nach Absatz 1 getroffen haben oder bei sorgfältiger Durchführung hätten treffen müssen.

(5) Aufwand, der auf dem übernommenen Zustand des Systems beruht, ist nicht Bestandteil vereinbarter Pauschalen. Wir kündigen ihn nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung vorher in Textform an und beginnen erst nach Bestätigung.

(6) Stellt sich nach der Bestandsaufnahme heraus, dass das System mit vertretbarem Aufwand nicht betreibbar oder nicht sicher betreibbar ist, können beide Parteien den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Bestandsaufnahme in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ F4 Vergütung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Ist eine wiederkehrende Vergütung vereinbart, gelten § A25 Preise und Preisanpassung sowie § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung.

(3) Leistungen, die nicht von einer vereinbarten Pauschale erfasst sind, rechnen wir nach § A25 Abs. 4 ab. § F3 Abs. 5 Übernahme bestehender Systeme bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen gilt § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug.


Änderungshistorie

VersionStandInkrafttretenGeändertGrund
1.001.10.202601.10.2026Erstfassung—

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PH-DSE-LINK§ A13 Abs. 4URL der eigenen Datenschutzerklärung
PH-AVV-STATUS§ A13 Abs. 2 AVV-Muster nach Art. 28 DSGVO existiert noch nicht und muss vor dem ersten Hosting-Vertrag erstellt werden

Vor dem ersten Einsatz zu erledigen

  1. Anwaltliche Freigabe der Gesamtfassung, insbesondere §§ A6, A7, A21, A22, B9 Abs. 3, E4, F3.
  2. Angebots- und Auftragsbestätigungsvorlage nach der Einbindungsanleitung erstellen (Hinweis auf die AGB, Bindefrist, beide Abo-Preise, Umzugs-Variante, Referenz-Opt-in als eigenes Feld, Meldeadresse für Störungen).
  3. AVV-Muster, Datenschutzerklärung und Impressum erstellen.
  4. Werbeaussage „Erstellung innerhalb von 14 Tagen" auf „in der Regel innerhalb von 14 Tagen" anpassen.
  5. Vorlage für Custom-Einzelverträge prüfen lassen; sie wird bei Mehrfachverwendung selbst zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hinweis zur Zitierweise: Gesetzesverweise stehen in der Reinfassung nur dort, wo sie Regelungsgehalt tragen (etwa der Ausschluss des § 545 BGB oder die Bezugnahme auf § 19 UStG). Die Begründungs- und Normzitate der Arbeitsfassung sind entfallen.

  • Version: 1.0
  • Stand: 01.10.2026
  • Inkrafttreten: 01.10.2026
  • Verwender: AkroServices KGSM GbR, Neckarhalde 22, 72108 Rottenburg am Neckar

Inhaltsverzeichnis

Teil A — Allgemeiner Teil

Abschnitt I — Regelungen für alle Verträge
  • § A1 Geltungsbereich, Rangfolge und abweichende Bedingungen
  • § A2 Begriffsbestimmungen
  • § A3 Angebot und Vertragsschluss
  • § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug
  • § A5 Mitwirkung des Auftraggebers und Verantwortung für Inhalte
  • § A6 Vertragsübernahme bei Rechtsnachfolge
  • § A7 Haftung
  • § A8 Nutzungsrechte an unseren Leistungen
  • § A9 Inhalte Dritter, Open-Source-Komponenten und maschinell erzeugte Inhalte
  • § A10 Referenznennung
  • § A11 Domains, Konten und Zugangsdaten
  • § A12 Vertraulichkeit
  • § A13 Datenschutz
  • § A14 Einsatz Dritter
  • § A15 Höhere Gewalt
  • § A16 Erklärungen, Textform und Zugang
  • § A17 Schlussbestimmungen
Abschnitt II — Zusätzliche Regelungen für Dauerleistungsverträge (Teile C, D und F)
  • § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  • § A19 Verfügbarkeit und Wartung
  • § A20 Datensicherung und Datenverlust
  • § A21 Mängelrechte bei der Überlassung von Server- und Speicherkapazität
  • § A22 Sperrung bei Zahlungsverzug
  • § A23 Herausgabe und Datenexport bei Vertragsende
  • § A24 Kündigung aus wichtigem Grund
  • § A25 Preise und Preisanpassung

Teil B — Website-Erstellung (§§ B1–B9)

Teil C — Hosting-Abo (§§ C1–C3)

Teil D — Rundum-Sorglos-Abo (§§ D1–D5)

Teil E — Umzug (§§ E1–E5)

Teil F — Custom-Vertrag (§§ F1–F4)


Teil A — Allgemeiner Teil

Abschnitt I — Regelungen für alle Verträge

§ A1 Geltungsbereich, Rangfolge und abweichende Bedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AkroServices KGSM GbR, Neckarhalde 22, 72108 Rottenburg am Neckar (nachfolgend „wir"), und dem Auftraggeber.

(2) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen keine Verträge zustande.

(3) Teil A Abschnitt I gilt für alle Verträge. Teil A Abschnitt II gilt nur für Dauerleistungsverträge. Die besonderen Teile B bis F gelten jeweils nur für den dort bezeichneten Vertragstyp.

(4) Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot oder Auftragsbestätigung, der einschlägige besondere Teil dieser Bedingungen, Teil A, Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbeschreibung.

(5) Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen.

(6) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringen.

§ A2 Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffe:

(1) Auftraggeber ist der Unternehmer, mit dem der Vertrag geschlossen wird.

(2) Auftragsbestätigung ist unsere Erklärung in Textform, mit der wir den Auftrag annehmen oder bestätigen.

(3) Textform ist die Textform des § 126b BGB; eine E-Mail genügt.

(4) Werktag ist Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz.

(5) Vergütung ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Preis einer einmaligen Leistung. Entgelt ist der wiederkehrende monatliche Preis eines Dauerleistungsvertrags.

(6) Dauerleistungsvertrag ist ein Vertrag mit wiederkehrender monatlicher Vergütung.

(7) Verfügbarkeit ist der Anteil der Zeit eines Kalendermonats, in dem die Website des Auftraggebers über das Internet erreichbar ist. Die zugesagte Verfügbarkeit beträgt 99,8 Prozent im Monatsmittel.

(8) Zeitkontingent ist die in einem Paket enthaltene Arbeitszeit.

(9) Gestaltungsentwurf ist ein unverbindlicher Entwurf vor Freigabe.

§ A3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Bindefrist enthalten. Enthält das Angebot keine abweichende Angabe, halten wir uns 14 Kalendertage ab Angebotsdatum daran gebunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den Vertrag oder die Auftragsbestätigung unterzeichnet oder das Angebot in Textform bestätigt; maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

(3) Nimmt der Auftraggeber das Angebot mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot, das wir annehmen müssen.

(4) Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Der Nachweis, dass die Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen, bleibt unberührt.

(5) Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn wir im Angebot auf sie hinweisen und sie beigefügt oder über einen im Angebot genannten Link abrufbar sind.

§ A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird deshalb nicht berechnet und nicht ausgewiesen.

(3) Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, tritt ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den vereinbarten Preisen hinzu. Wir teilen dies dem Auftraggeber in Textform mit.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skonto wird nicht gewährt.

(5) Nach Fristablauf gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; hinzu kommt die gesetzliche Pauschale von 40 Euro je Verzugsfall.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ A5 Mitwirkung des Auftraggebers und Verantwortung für Inhalte

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.

(2) Er sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt, insbesondere an Texten, Bildern, Logos und Marken.

(3) Wir prüfen bereitgestellte Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit. Eine Rechtsberatung, insbesondere zu Impressum, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht, schulden wir nicht.

(4) Werden gegen uns Ansprüche Dritter wegen bereitgestellter Inhalte erhoben, stellt der Auftraggeber uns von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(5) Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor wir eine Erklärung abgeben.

(6) Wir geben ohne Zustimmung des Auftraggebers kein Anerkenntnis ab und schließen keinen Vergleich. Das gilt nicht, wenn er auf unsere Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist reagiert oder die Zustimmung ohne wichtigen Grund verweigert.

(7) Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben unsere Leistungszeiten entsprechend.

§ A6 Vertragsübernahme bei Rechtsnachfolge

(1) Wir beabsichtigen, den Geschäftsbetrieb künftig auf eine noch zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen.

(2) Der Auftraggeber stimmt bereits jetzt zu, dass wir den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf diese Gesellschaft übertragen.

(3) Wir kündigen die Übertragung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an und benennen dabei den neuen Vertragspartner mit Firma und Anschrift.

(4) Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen.

(5) Die vereinbarten Konditionen gelten unverändert fort.

§ A7 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Absatz 3 ist außerdem der Höhe nach begrenzt; die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt. Für Schäden nach Absatz 3 gilt:

a) Bei Verträgen über die Erstellung einer Website und beim Umzug ist die Haftung je Schadensfall auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: die vereinbarte Vergütung des betroffenen Auftrags oder 2.500 Euro.

b) Bei Dauerleistungsverträgen ist die Haftung auf 2.500 Euro je Vertragsjahr begrenzt, unabhängig von der Höhe des Entgelts.

(5) Für den Verlust von Daten gilt zusätzlich § A20 Datensicherung und Datenverlust.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

(7) Diese Regelung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ A8 Nutzungsrechte an unseren Leistungen

(1) Der Auftraggeber erhält an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle vertraglich vorgesehenen Zwecke.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und bearbeiten zu lassen.

(3) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet; der Widerruf setzt eine erfolglose Mahnung mit angemessener Frist voraus.

(4) Der Auftraggeber darf die Rechte auf einen Erwerber seines Unternehmens oder Geschäftsbetriebs übertragen. Er teilt uns die Übertragung in Textform mit.

(5) Bei uns verbleiben die Rechte an allgemein verwendbaren Bestandteilen, insbesondere an generischen Code-Bausteinen, Vorlagen, Entwicklungswerkzeugen und zugrunde liegenden Gestaltungskonzepten. Wir dürfen diese in anderen Projekten wiederverwenden.

(6) Rechte an Inhalten Dritter richten sich nach § A9 Inhalte Dritter.

§ A9 Inhalte Dritter, Open-Source-Komponenten und maschinell erzeugte Inhalte

(1) Wir dürfen zur Erbringung der Leistung Inhalte, Medien, Schriften, Erweiterungen, Open-Source-Komponenten und maschinell erzeugte Inhalte Dritter einsetzen und lizenzieren.

(2) An solchen Inhalten erwirbt der Auftraggeber nur die Rechte, die der jeweilige Rechteinhaber einräumt. Deren Lizenzbedingungen gehen § A8 Nutzungsrechte vor.

(3) Auf Anforderung teilen wir dem Auftraggeber mit, welche Komponenten eingesetzt wurden und welchen Lizenzbedingungen sie unterliegen.

(4) Für maschinell erzeugte Inhalte übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass an ihnen Urheberrechte entstehen oder dass sie ausschließlich dem Auftraggeber zustehen.

(5) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Lizenzen, Medien, Schriften und Domains, trägt der Auftraggeber. Wir weisen sie gesondert aus.

§ A10 Referenznennung

(1) Wir nennen den Auftraggeber nur dann als Referenz, wenn er dem gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist nicht Bestandteil der Rechteeinräumung nach § A8 Nutzungsrechte.

(2) Die Zustimmung erfolgt durch eine eigene, hervorgehobene Erklärung im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Textform.

(3) Sie umfasst, soweit nicht anders erklärt: die Nennung des Namens, die Abbildung des Logos, Bildschirmabbildungen der Website und die Verlinkung auf unserer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen gegenüber Interessenten.

(4) Der Auftraggeber kann die Zustimmung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir entfernen die Referenz innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerrufs.

§ A11 Domains, Konten und Zugangsdaten

(1) Inhaber der Domain ist oder wird der Auftraggeber. Wir verwalten die Domain lediglich für ihn und erhalten die dafür erforderlichen Zugriffsrechte.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Domain und die erforderlichen Konten bei Dritten während der Vertragslaufzeit bestehen bleiben.

(3) Zugangsdaten zu den von uns erstellten Leistungen übergeben wir nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Rechte des Auftraggebers an seiner eigenen Domain bleiben davon unberührt. Den Authentifizierungscode zur Übertragung der Domain stellen wir auf Anforderung innerhalb von zehn Werktagen bereit.

(5) Kosten Dritter für Domains und Konten trägt der Auftraggeber.

§ A12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke.

(2) Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Zugangsdaten, Kalkulationen und Geschäftsunterlagen.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.

(4) Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und drei Jahre nach Vertragsende.

(5) Zugangsdaten werden nach Vertragsende gelöscht oder herausgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ A13 Datenschutz

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website des Auftraggebers ist dieser Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeiten, insbesondere im Rahmen des Hostings, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht dieser Regelung vor.

(3) Der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtlichen Pflichtangaben auf seiner Website selbst verantwortlich, insbesondere für Datenschutzerklärung und Einwilligungsverwaltung.

(4) Unsere eigene Datenschutzerklärung ist unter [PH-DSE-LINK: URL der Datenschutzerklärung] abrufbar.

§ A14 Einsatz Dritter

(1) Wir dürfen zur Erbringung der Leistung Dritte einsetzen.

(2) Unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt. Für das Verschulden eingesetzter Dritter haften wir wie für eigenes Verschulden.

(3) Wir verpflichten eingesetzte Dritte zur Vertraulichkeit im Umfang des § A12 Vertraulichkeit.

§ A15 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle und Ausfälle von Vorlieferanten, die die Partei nicht zu vertreten hat.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform.

(3) Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage, können beide Parteien den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.

(4) Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ A16 Erklärungen, Textform und Zugang

(1) Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine strengere Form wird nicht vereinbart.

(2) Erklärungen können an die zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse der anderen Partei gesendet werden.

(3) Jede Partei teilt Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mit.

(4) Der Zugang einer Erklärung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.

§ A17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Sitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Änderungen dieser Bedingungen für laufende Verträge bedürfen der Vereinbarung beider Parteien. Eine Zustimmung des Auftraggebers gilt nicht allein deshalb als erteilt, weil er nicht widerspricht.


Abschnitt II — Zusätzliche Regelungen für Dauerleistungsverträge

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Dauerleistungsverträge, das sind die Verträge nach den Teilen C, D und F. Für Verträge nach den Teilen B und E gilt er nicht.

§ A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Die Erstlaufzeit beträgt nach Wahl des Auftraggebers sechs oder zwölf Monate. Sie beginnt mit der Bereitstellung der Leistung.

(2) Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten gilt für diese Laufzeit ein um zehn Prozent ermäßigtes monatliches Entgelt. Die Ermäßigung ist an die zwölfmonatige Laufzeit gebunden und entfällt mit deren Ablauf, sofern nicht erneut eine zwölfmonatige Laufzeit vereinbart wird.

(3) Der Vertrag kann zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

(4) Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(5) Ab der Fortsetzung nach Absatz 4 gilt das nicht ermäßigte Entgelt.

(6) Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.

§ A19 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Wir sagen für die von uns bereitgestellte Serverleistung die in § A2 Abs. 7 Begriffsbestimmungen definierte Verfügbarkeit zu.

(2) Gemessen wird am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums zum Internet, bezogen auf den Kalendermonat.

(3) Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir mindestens 48 Stunden vorher in Textform an. Sie gelten nicht als Ausfallzeit.

(4) Nicht als Ausfallzeit gelten außerdem Zeiten, in denen die Leistung aus Gründen nicht verfügbar ist, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwenden können. Dazu zählen insbesondere Ereignisse nach § A15 Höhere Gewalt, Angriffe Dritter auf die Infrastruktur sowie Störungen, die der Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht haben. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers wegen einer Nichtverfügbarkeit bleiben unberührt; dieser Absatz betrifft ausschließlich die Berechnung der Verfügbarkeit.

(5) Ein pauschaler Ausgleich für Unterschreitungen der zugesagten Verfügbarkeit wird nicht gewährt. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere die Minderung nach § 536 BGB, bleiben unberührt.

§ A20 Datensicherung und Datenverlust

(1) Wir erstellen vor jeder von uns durchgeführten Änderung an der Website eine Sicherung.

(2) Wir halten jederzeit drei voneinander unabhängige Kopien der Website vor.

(3) Auf Anforderung des Auftraggebers stellen wir den Stand einer vorhandenen Sicherung wieder her. Wiederherstellungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, rechnen wir nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(4) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, ist er für die Sicherung dieser Änderungen selbst verantwortlich.

(5) Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung aus der zuletzt vorhandenen Sicherung erforderlich ist. Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt nicht, soweit wir unsere Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 verletzt haben. § A7 Haftung bleibt im Übrigen unberührt; die dortigen Ausnahmen gelten auch hier.

§ A21 Mängelrechte bei der Überlassung von Server- und Speicherkapazität

(1) Für Mängel der überlassenen Server- und Speicherkapazität gelten die §§ 536 ff. BGB.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur, wenn wir den Mangel zu vertreten haben.

(3) Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben, und nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Der Auftraggeber zeigt uns Mängel unverzüglich in Textform an.

§ A22 Sperrung bei Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, mahnen wir ihn in Textform.

(2) Bleibt die Zahlung aus, kündigen wir die Sperrung der Leistung in Textform an und setzen eine weitere Frist von 14 Kalendertagen.

(3) Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist können wir die Leistung sperren. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt für die Dauer der Sperrung bestehen, weil die Sperrung auf einem vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand beruht; eine Minderung nach § 536 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

(4) Nach Ausgleich des offenen Betrags heben wir die Sperrung unverzüglich auf, spätestens am nächsten Werktag.

(5) Die Sperrung erfasst nicht die Domain des Auftraggebers. § A11 Abs. 4 Domains, Konten und Zugangsdaten bleibt unberührt.

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § A24 Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ A23 Herausgabe und Datenexport bei Vertragsende

(1) Auf Anforderung des Auftraggebers stellen wir ihm einmalig die Dateien seiner Website sowie vorhandene Datenbestände in einem gängigen Format bereit.

(2) Die Anforderung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende in Textform zu stellen.

(3) Nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Vertragsende löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch verlängern wir die Vorhaltefrist gegen Aufwandsvergütung.

(4) Über die einmalige Bereitstellung hinausgehende Unterstützung rechnen wir nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(5) Die Herausgabe der Domain richtet sich nach § A11 Domains, Konten und Zugangsdaten.

§ A24 Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist, wenn über die Website rechtswidrige Inhalte verbreitet werden oder wenn ihr Betrieb die Sicherheit unserer Systeme gefährdet.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt unser Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens unberührt.

§ A25 Preise und Preisanpassung

(1) Das monatliche Entgelt ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung und ist monatlich im Voraus fällig.

(2) Während einer vereinbarten Erstlaufzeit ist das Entgelt fest.

(3) Nach Ablauf der Erstlaufzeit können wir das Entgelt anpassen. Wir kündigen die Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Der Wegfall einer laufzeitgebundenen Ermäßigung nach § A18 Abs. 5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung ist keine Preisanpassung im Sinne dieser Klausel. Eine Preisanpassung nach Satz 1 wird frühestens drei Monate nach Beginn der Fortsetzung nach § A18 Abs. 4 wirksam.

(4) Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, berechnen wir mit 73 Euro je Stunde in Schritten von 15 Minuten.

(5) § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug gilt ergänzend.


Teil B — Website-Erstellung

Dieser Teil gilt ausschließlich für: die Erstellung von Websites einschließlich Zusatzleistungen.

§ B1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Dieser Teil gilt für die einmalige Erstellung einer Website sowie für gesondert beauftragte Zusatzleistungen wie Logo, Texterstellung oder Fotografie.

(2) Gegenstand des Vertrags ist die Herstellung eines abnahmefähigen Werks. Es gelten die §§ 631 ff. BGB.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(4) Ergänzend gilt Teil A Abschnitt I. Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25) gilt für diesen Vertragstyp nicht.

§ B2 Leistungsumfang und Gestaltungsentwürfe

(1) Wir erstellen die Website nach dem im Angebot beschriebenen Umfang, insbesondere nach Seitenzahl und vereinbarten Funktionen.

(2) Vor der Umsetzung legen wir einen unverbindlichen Gestaltungsentwurf vor. Er wird erst mit der Freigabe des Auftraggebers verbindlich.

(3) Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: laufende Pflege, inhaltliche Aktualisierung, Suchmaschinenplatzierungen, rechtliche Prüfung der Inhalte und die Barrierefreiheit nach besonderen Standards.

(4) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Besucherzahlen oder Platzierungen in Suchmaschinen, ist nicht geschuldet.

(5) Technisch bedingte Abweichungen in der Darstellung auf einzelnen Geräten, Browsern oder Browserversionen sind kein Mangel, soweit die Funktion der Website erhalten bleibt.

§ B3 Mitwirkung des Auftraggebers und Projektstillstand

(1) Ergänzend zu § A5 Mitwirkung des Auftraggebers stellt der Auftraggeber die Inhalte der Website und die erforderlichen Freigaben bereit.

(2) Wir fordern die benötigten Inhalte und Freigaben in Textform an und setzen dafür eine angemessene Frist.

(3) Kommt der Auftraggeber der Anforderung nicht nach, können wir ihm eine Nachfrist von zwei Wochen setzen.

(4) Ruht das Projekt danach länger als vier Wochen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können wir die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

(5) Nach Wiederaufnahme des Projekts verschieben sich vereinbarte Zeiten um die Dauer des Stillstands zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ B4 Änderungswünsche, Korrekturschleifen und Mehraufwand

(1) Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturschleifen nach Vorlage des Gestaltungsentwurfs enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers und deren Umsetzung.

(2) Weitere Korrekturschleifen und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, rechnen wir nach Aufwand ab.

(3) Der Stundensatz beträgt 73 Euro. Abgerechnet wird in Schritten von 15 Minuten.

(4) Vor Beginn eines Mehraufwands teilen wir dem Auftraggeber in Textform mit, welcher Aufwand voraussichtlich entsteht. Wir beginnen erst nach seiner Bestätigung in Textform.

(5) Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe des Gestaltungsentwurfs gelten stets als Mehraufwand.

§ B5 Leistungszeit

(1) Angaben zur Fertigstellung sind unverbindliche Zeitangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform vereinbart wurde.

(2) Zeitangaben laufen ab dem Tag, an dem uns alle vom Auftraggeber zu liefernden Inhalte und Freigaben vollständig vorliegen.

(3) Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie Ereignisse nach § A15 Höhere Gewalt verlängern die Zeiten entsprechend.

§ B6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Website abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Nach Fertigstellung zeigen wir diese in Textform an, stellen die Website zur Prüfung bereit und fordern zur Abnahme unter Setzung einer Frist von 14 Kalendertagen auf. Bei besonders umfangreichen Leistungen setzen wir eine entsprechend längere Frist.

(3) Die Abnahme erfolgt durch Erklärung in Textform.

(4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als abgenommen.

(5) Nehmen wir Teilleistungen gesondert ab, gilt für diese dasselbe Verfahren.

(6) Nimmt der Auftraggeber die Website in Kenntnis eines Mangels ab, muss er sich seine Rechte bei der Abnahme vorbehalten.

§ B7 Vergütung und Zahlungsplan

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Sie wird in zwei Raten fällig: 30 Prozent bei Vertragsschluss und 70 Prozent bei Abnahme.

(3) Rechnungen sind nach § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug zahlbar.

(4) Mehraufwand nach § B4 Änderungswünsche rechnen wir nach Erbringung gesondert ab.

§ B8 Mängelrechte und Verjährung

(1) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung wählen wir.

(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass wir sie nachvollziehen können.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir sie, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit die Beanstandung auf Änderungen beruht, die der Auftraggeber oder ein Dritter ohne unsere Mitwirkung vorgenommen hat, oder auf Störungen bei Diensten Dritter.

(5) Für die Verjährung der Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

§ B9 Kündigung vor Fertigstellung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen.

(2) In diesem Fall rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig ab.

(3) Für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung können wir 10 Prozent der darauf entfallenden Vergütung verlangen.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


Teil C — Hosting-Abo

Dieser Teil gilt ausschließlich für: das Hosting-Abo.

§ C1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Wir stellen dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags Server- und Speicherkapazität zum Betrieb seiner Website zur Verfügung und halten sie betriebsbereit.

(2) Auf diese Überlassung finden die §§ 535 ff. BGB Anwendung.

(3) Ergänzend gelten Teil A Abschnitt I sowie Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25).

(4) Die technischen Eckdaten ergeben sich aus dem Angebot.

§ C2 Nicht enthaltene Leistungen

(1) Enthalten ist die Beseitigung von Störungen an der von uns bereitgestellten Infrastruktur.

(2) Nicht enthalten sind insbesondere: die Pflege und Aktualisierung der Website, inhaltliche Änderungen, gestalterische Anpassungen, die Aktualisierung eingesetzter Fremdkomponenten sowie Beratung und Support, der über die Störungsbeseitigung nach Absatz 1 hinausgeht.

(3) Solche Leistungen erbringen wir nach gesonderter Beauftragung und rechnen sie nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(4) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, trägt er die Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit.

§ C3 Vergütung

(1) Das monatliche Entgelt beträgt 10,00 Euro. Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten beträgt es 9,00 Euro monatlich.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig.

(3) Im Übrigen gelten § A25 Preise und Preisanpassung sowie § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug.


Teil D — Rundum-Sorglos-Abo

Dieser Teil gilt ausschließlich für: das Rundum-Sorglos-Abo.

§ D1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Das Rundum-Sorglos-Abo umfasst zwei Leistungsbestandteile: die Überlassung von Server- und Speicherkapazität zum Betrieb der Website und die laufende technische Betreuung der Website nach § D2 Betreuungsleistungen.

(2) Auf die Überlassung nach Absatz 1 finden die §§ 535 ff. BGB Anwendung. Auf die Betreuungsleistungen finden die Vorschriften über den Dienstvertrag Anwendung; für einzelne, gesondert umgesetzte Änderungen gelten die Vorschriften über den Werkvertrag.

(3) Ergänzend gelten Teil A Abschnitt I sowie Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25).

(4) Die technischen Eckdaten ergeben sich aus dem Angebot.

§ D2 Betreuungsleistungen und monatliches Zeitkontingent

(1) Enthalten sind die Beseitigung von Störungen an der bereitgestellten Infrastruktur, die technische Aktualisierung der von uns eingesetzten Komponenten sowie die Überwachung der Erreichbarkeit der Website.

(2) Zusätzlich enthalten ist ein Zeitkontingent von 0,5 Stunden je Kalendermonat für kleinere Anpassungen an der Website. Darunter fallen insbesondere Textänderungen, der Austausch einzelner Bilder, die Aktualisierung von Kontaktdaten und Öffnungszeiten sowie vergleichbare Änderungen bestehender Inhalte.

(3) Nicht unter Absatz 2 fallen insbesondere: neue Unterseiten, gestalterische Umbauten, neue Funktionen, die Erstellung von Inhalten, Fotografie sowie die Anbindung weiterer Systeme.

(4) Das Zeitkontingent wird in Schritten von 15 Minuten angerechnet. Es ist auf den jeweiligen Kalendermonat bezogen und verfällt am Monatsende; eine Übertragung auf Folgemonate, eine Auszahlung oder eine Verrechnung findet nicht statt. Konnte das Kontingent aus Gründen nicht genutzt werden, die wir zu vertreten haben, wird es dem Folgemonat gutgeschrieben. Die Vergütung nach § D5 Vergütung bleibt unabhängig davon unverändert, ob das Kontingent in Anspruch genommen wird.

(5) Änderungswünsche meldet der Auftraggeber in Textform. Wir setzen sie innerhalb angemessener Frist um.

(6) Für einzelne umgesetzte Änderungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine förmliche Abnahme nach § B6 Abnahme findet für diese Änderungen nicht statt.

(7) Eine bestimmte Sicherheit der Website, insbesondere die Freiheit von Sicherheitslücken in Komponenten Dritter, ist nicht geschuldet.

§ D3 Nicht enthaltene Leistungen und Mehraufwand

(1) Leistungen, die über § D2 Betreuungsleistungen hinausgehen, erbringen wir nach gesonderter Beauftragung.

(2) Übersteigt eine Anpassung das monatliche Zeitkontingent, teilen wir dem Auftraggeber vor Beginn in Textform mit, welcher Mehraufwand voraussichtlich entsteht. Wir beginnen erst nach seiner Bestätigung in Textform.

(3) Mehraufwand rechnen wir nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung ab.

(4) Nicht enthalten sind die inhaltliche Verantwortung für die Website, deren rechtliche Prüfung sowie Leistungen Dritter; § A5 Mitwirkung des Auftraggebers und § A9 Inhalte Dritter gelten.

(5) Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, trägt er die Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit. Aufwand zur Beseitigung dadurch verursachter Störungen rechnen wir nach § A25 Abs. 4 ab.

§ D4 Erreichbarkeit und Reaktionszeit

(1) Störungsmeldungen nimmt der Auftraggeber unter der im Angebot genannten Adresse in Textform entgegen.

(2) Auf Störungsmeldungen, die an einem Werktag bis 17:00 Uhr eingehen, reagieren wir innerhalb eines Werktags. Später eingehende Meldungen gelten als am folgenden Werktag eingegangen.

(3) Reaktion bedeutet, dass wir die Meldung bearbeiten und dem Auftraggeber das weitere Vorgehen mitteilen. Eine bestimmte Frist zur Beseitigung der Störung ist nicht geschuldet.

(4) Wir beseitigen Störungen mit der gebotenen Sorgfalt und ohne schuldhaftes Zögern.

(5) Ein pauschaler Ausgleich für die Überschreitung der Reaktionszeit wird nicht gewährt. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ D5 Vergütung

(1) Das monatliche Entgelt beträgt 35,00 Euro. Bei einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten beträgt es 31,50 Euro monatlich.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig.

(3) Mit dem Entgelt sind die Leistungen nach § D2 Betreuungsleistungen einschließlich des monatlichen Zeitkontingents abgegolten.

(4) Im Übrigen gelten § A25 Preise und Preisanpassung sowie § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug.


Teil E — Umzug

Dieser Teil gilt ausschließlich für: den Umzug.

§ E1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Der Umzug ist eine einmalige Leistung. Wir lösen die vom Auftraggeber beauftragte Website aus unserer Infrastruktur heraus und übergeben sie ihm zur eigenverantwortlichen Nutzung auf einem System seiner Wahl.

(2) Der Umzug begründet kein Dauerschuldverhältnis. Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25) gilt für diesen Vertragstyp nicht.

(3) Ergänzend gilt Teil A Abschnitt I.

(4) Ein bestehender Vertrag nach Teil C oder Teil D endet nicht durch den Umzug. Er ist gesondert nach § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung zu beenden.

§ E2 Leistungsvarianten

(1) Der Umzug wird in einer von zwei Varianten erbracht. Die gewählte Variante wird in der Auftragsbestätigung festgehalten.

§ E2.1 Variante mit Einrichtung

(2) Wir übergeben dem Auftraggeber die Dateien der Website sowie die zugehörigen Zugangsdaten und richten die Website auf dem vom Auftraggeber benannten Zielsystem lauffähig ein.

(3) Für die Einrichtung ist ein Zeitkontingent von zwei Stunden enthalten.

(4) Der Auftraggeber stellt das Zielsystem, die erforderlichen Zugänge und die technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. § A5 Mitwirkung des Auftraggebers gilt ergänzend.

(5) Ist die Einrichtung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, auf dem benannten Zielsystem nicht möglich, beschränkt sich unsere Leistung auf die Übergabe nach § E2.2.

§ E2.2 Variante ohne Einrichtung

(6) Entscheidet sich der Auftraggeber für die Selbsteinrichtung, übergeben wir ihm die Dateien der Website, vorhandene Datenbestände und die zugehörigen Zugangsdaten in einem gängigen Format.

(7) Eine Einrichtung auf einem Zielsystem, eine Prüfung der Lauffähigkeit dort sowie eine Einweisung sind in dieser Variante nicht geschuldet.

(8) Für die Einrichtung und den Betrieb auf dem Zielsystem ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

§ E3 Vergütung und Mehraufwand

(1) Die Vergütung beträgt in beiden Varianten 150,00 Euro.

(2) Sie ist mit Vertragsschluss fällig. Die Übergabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang; § A11 Abs. 3 Domains, Konten und Zugangsdaten gilt.

(3) Das Zeitkontingent nach § E2.1 Abs. 3 wird in Schritten von 15 Minuten angerechnet. Es verfällt mit Abschluss der Einrichtung; eine Übertragung, Auszahlung oder Verrechnung findet nicht statt.

(4) Die Vergütung bleibt unverändert, wenn der Auftraggeber das Zeitkontingent nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt oder die Variante ohne Einrichtung wählt.

(5) Überschreitet die Einrichtung das Zeitkontingent, teilen wir dem Auftraggeber vor Fortsetzung in Textform mit, welcher Mehraufwand voraussichtlich entsteht. Wir setzen die Arbeit erst nach seiner Bestätigung in Textform fort.

(6) Mehraufwand berechnen wir mit 73 Euro je Stunde in Schritten von 15 Minuten.

§ E4 Übergabe und Ende der Leistungspflicht

(1) Die Übergabe ist erfolgt, wenn wir dem Auftraggeber die Dateien und Zugangsdaten bereitgestellt und in der Variante nach § E2.1 die Einrichtung abgeschlossen haben.

(2) Wir bestätigen die Übergabe in Textform und halten dabei fest, was übergeben wurde und zu welchem Zeitpunkt.

(3) Unberührt bleibt unsere Verantwortung für die bis zur Übergabe erbrachten Leistungen nach Absatz 5. Mit der Übergabe endet unsere Leistungspflicht vollständig. Ab diesem Zeitpunkt schulden wir insbesondere nicht: Betrieb, Erreichbarkeit, Überwachung, Datensicherung, Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungsbeseitigung, Support oder sonstige Betreuung der Website.

(4) Für den Betrieb der Website und für alle nach der Übergabe eintretenden Umstände ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt insbesondere für Änderungen, die er selbst oder ein Dritter vornimmt, für die Wahl und Konfiguration des Zielsystems und für die Aktualisierung eingesetzter Komponenten.

(5) Unsere Verantwortung für die bis zur Übergabe von uns erbrachten Leistungen bleibt unberührt. Es gelten § E5 Mängelrechte und Verjährung sowie § A7 Haftung.

(6) Nach der Übergabe löschen wir die bei uns verbliebenen Bestände der Website nach Ablauf von 30 Kalendertagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ E5 Mängelrechte und Verjährung

(1) Für die von uns erbrachte Leistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; die Art der Nacherfüllung wählen wir.

(2) In der Variante nach § E2.2 beschränkt sich die geschuldete Leistung auf die Übergabe. Die Lauffähigkeit auf einem Zielsystem ist nicht Gegenstand der Leistung und begründet keinen Mangel.

(3) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beanstandung auf Umständen beruht, die nach der Übergabe eingetreten sind, insbesondere auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf der Konfiguration des Zielsystems oder auf Diensten Dritter.

(4) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.


Teil F — Custom-Vertrag

Dieser Teil gilt ausschließlich für: den Custom-Vertrag.

§ F1 Geltung dieses Teils und Leistungsgegenstand

(1) Der Custom-Vertrag ist ein individuell vereinbarter Vertrag über die laufende Betreuung, Pflege oder Verwaltung einer Website oder eines vergleichbaren Systems, das nicht von uns erstellt wurde oder das von den Leistungspaketen nach den Teilen B bis E abweicht.

(2) Welche Leistungen wir im Einzelnen schulden, ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Dieser Teil enthält keine Leistungsbeschreibung.

(3) Ergänzend gelten Teil A Abschnitt I sowie Teil A Abschnitt II (§§ A18 bis A25), soweit eine wiederkehrende monatliche Vergütung vereinbart ist.

(4) Die Verfügbarkeitszusage nach § A19 Verfügbarkeit und Wartung gilt nur, soweit wir nach dem Einzelvertrag auch die Bereitstellung der Server- und Speicherkapazität schulden. Betreuen wir ein System, das bei einem Dritten betrieben wird, sagen wir keine Verfügbarkeit zu.

(5) Die Regelungen zur Datensicherung nach § A20 Datensicherung und Datenverlust gelten nur, soweit wir nach dem Einzelvertrag die Datensicherung schulden.

§ F2 Vorrang des Einzelvertrags und Vertragstyp

(1) Weichen die Regelungen des Einzelvertrags von diesen Bedingungen ab, gilt der Einzelvertrag.

(2) Welche gesetzlichen Vorschriften auf die einzelnen Leistungspflichten anzuwenden sind, richtet sich nach der jeweils vereinbarten Leistung. Für die Überlassung von Server- und Speicherkapazität gelten die §§ 535 ff. BGB, für laufende Betreuungsleistungen die Vorschriften über den Dienstvertrag, für einzelne erfolgsbezogene Leistungen die Vorschriften über den Werkvertrag.

(3) Eine förmliche Abnahme nach § B6 Abnahme findet nur statt, soweit sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

(4) Die Laufzeit und die Kündigung richten sich nach § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung, soweit der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt.

§ F3 Übernahme bestehender Systeme

(1) Übernehmen wir die Betreuung eines bestehenden Systems, führen wir vor Beginn der laufenden Leistung eine Bestandsaufnahme durch und halten deren Ergebnis in Textform fest.

(2) Der Auftraggeber stellt uns dafür alle erforderlichen Zugänge, Unterlagen und Informationen zur Verfügung, insbesondere zu eingesetzten Komponenten, Lizenzen und bestehenden Verträgen mit Dritten.

(3) Er sichert zu, dass er zur Nutzung des Systems und seiner Bestandteile berechtigt ist und dass er uns die für die Betreuung erforderlichen Rechte einräumen darf. § A5 Abs. 4 Mitwirkung des Auftraggebers gilt entsprechend.

(4) Für den Zustand des Systems bei Übernahme sowie für Leistungen, die vor Vertragsbeginn von Dritten erbracht wurden, übernehmen wir keine Verantwortung. Wir schulden insbesondere keine Prüfung des Systems auf Fehlerfreiheit, Sicherheitslücken, Rechtskonformität oder Lizenztreue, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Unberührt bleibt unsere Verantwortung für Feststellungen, die wir bei der Bestandsaufnahme nach Absatz 1 getroffen haben oder bei sorgfältiger Durchführung hätten treffen müssen.

(5) Aufwand, der auf dem übernommenen Zustand des Systems beruht, ist nicht Bestandteil vereinbarter Pauschalen. Wir kündigen ihn nach § A25 Abs. 4 Preise und Preisanpassung vorher in Textform an und beginnen erst nach Bestätigung.

(6) Stellt sich nach der Bestandsaufnahme heraus, dass das System mit vertretbarem Aufwand nicht betreibbar oder nicht sicher betreibbar ist, können beide Parteien den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Bestandsaufnahme in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ F4 Vergütung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Ist eine wiederkehrende Vergütung vereinbart, gelten § A25 Preise und Preisanpassung sowie § A18 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung.

(3) Leistungen, die nicht von einer vereinbarten Pauschale erfasst sind, rechnen wir nach § A25 Abs. 4 ab. § F3 Abs. 5 Übernahme bestehender Systeme bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen gilt § A4 Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung und Verzug.


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Folgende Punkte gehören zwingend geregelt: Rechteübergang nach vollständiger Zahlung, Herausgabe des Datenpakets binnen 30 Tagen nach Vertragsende, Weiterbetrieb der Seite für 30 Tage nach Bereitstellung, Domain-Nutzungserlaubnis, Laufzeiten und Kündigungsfristen, Abrechnung von Mehraufwand.